Voraussetzungen, Leistungen und Einstufung einfach erklärt
Der Pflegegrad definiert die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit einer Person und ist die grundlegende Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung, wie beispielsweise Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher fallen die Leistungen aus.
Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Nach der Antragstellung bei der Pflegeversicherung erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). Die Einstufung basiert auf sechs Lebensbereichen, in denen die Selbstständigkeit der betroffenen Person bewertet wird. Anhand dieser Begutachtung wird der entsprechende Pflegegrad festgelegt.
Welche Pflegegrade gibt es?
Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade:
Grundsätzlich gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen der Pflegeversicherung.
Pflegeleistungen je nach Pflegegrad
Abhängig vom festgestellten Pflegegrad können Betroffene selbst entscheiden, welche Pflegesachleistungen sie in Anspruch nehmen möchten. Der jeweilige Pflegedienst unterstützt dabei beratend und hilft bei der Auswahl sowie Organisation der passenden Leistungen.
Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1
Bereits ab Pflegegrad 1 steht ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € zur Verfügung. Dieser kann für unterstützende Leistungen im Alltag genutzt werden.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Die Verhinderungspflege kann mit dem Entlastungsbetrag kombiniert werden.
Ab Pflegegrad 2 besteht zusätzlich Anspruch auf Verhinderungs- bzw. Kurzzeitpflege. Hierfür steht ein jährlicher Betrag von 3.539 € zur Verfügung.